Baldeggersee - Foto: Peter Wyss
11.07.2023 Naturschutzgebiet

Anpassung der Schutzverordnung Baldegger- und Hallwilersee – keine Abstriche zu Lasten Natur und Landschaft

Heute hat der Regierungsrat seine Antwort auf das Postulat von Adrian Nussbaum betreffend Anpassung der Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees veröffentlicht. Für Pro Natura gibt es keine Notwendigkeit, die gut funktionierende Schutzverordnung anzupassen. Keinesfalls werden wir eine Schwächung der Schutzbestimmungen akzeptieren.

Pro Natura Luzern sieht keine Notwendigkeit, die Schutzverordnung Baldegger- und Hallwilersee anzupassen. Die aktuellen Regelungen stellen aus Sicht des Naturschutzes einen guten Kompromiss dar, der den See, seine Umgebung und die Seetaler Landschaft zwar nicht optimal, aber ausreichend schützt, und gleichzeitig eine Erholungsnutzung zulässt. Sollte der Kantonsrat dennoch den Bedarf für eine Auslegeordnung sehen, würden sich die Naturschutzorganisationen dafür einsetzen, dass der Schutz von Lebensräumen, Flora und Fauna keinesfalls gelockert wird. Zudem würden wir die bestehenden Defizite aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes, etwa fehlende Pufferzonen bei Moorflächen, unberücksichtigte Gewässerräume oder problematische Erholungszonen, thematisieren. Auf diesen Umstand weist auch der Regierungsrat in seiner Antwort hin.

Keine zusätzlichen Wanderwege in der Naturschutzzone

Im Postulat wird u.a. gefordert, dass in der Landschaftsschutzzone künftig Zeltlager durchgeführt oder Grillstellen erstellt werden sollen. Zudem soll neu der Bau von Wanderwegen in der Naturschutzzone ermöglicht werden. Ein wichtiger Zweck der Schutzverordnung Baldegger- und Hallwilersee ist es, die See- und Uferlandschaft als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als schonend zu nutzender Erholungsraum zu erhalten. Eine generelle Aufweichung der Schutzbestimmungen, etwa der geforderte Freipass für Fusswege in der Naturschutzzone, ist für Pro Natura ein absolutes No-Go. Bereits heute bestehen weitgehende Kompromisse, etwa für das Angeln oder bei Fusswegen. So ist derzeit das Angeln in der Naturschutzzone auf über vier Kilometern Uferlänge möglich. Und am Ostufer des Baldeggersees verläuft der Fussweg auf weiten Strecken in der Naturschutzzone. Im Hinblick auf den Schutzverordnungszweck stehen wir zusätzlichen Infrastrukturen sehr kritisch gegenüber, da die damit einhergehende Nutzung wertvolle Schutzzonen zusätzlich belasten könnte. Dass die Schutzbestimmungen für die Wasserzone und Naturschutzzonen, wie vorgesehen, unangetastet bleiben sollen, ist wichtig.

Teilrevision der Schutzverordnung für den Rundweg?

Für die Realisierung des geplanten Fusswegs entlang dem Westufer müsste die kantonale Schutzverordnung ebenfalls angepasst werden. Die Naturschutzverbände BirdLife Luzern, WWF Luzern und Pro Natura Luzern wären mit einer projektbezogenen Anpassung einverstanden. Nicht akzeptabel sind aus Sicht der Verbände weitere Inhalte der Revision, welche als «Anpassungen auf Vorrat» gesehen werden. Bei einer allfälligen Verkleinerung von Schutzzonen müssten solche auch auf Ebene der Schutzverordnung kompensiert werden.

Im Baugesuchsverfahren für den erwähnten Fussweg haben die Naturschutzorganisationen gegenüber den Behörden wiederholt ihre Kompromissbereitschaft betont, zuletzt Ende August 2022 und erneut im Frühjahr 2023. Nach wie vor würden die Verbände eine Lösung akzeptieren, die für den Eingriff in die geschützte Uferzone eine entsprechende Kompensationsfläche vorsieht. Eine geeignete Fläche wurde bereits gefunden. Der Sachverhalt müsste in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Römerswil, der Bauherrin, dem Eigentümer der Kompensationsfläche und den Verbänden festgehalten werden. In dieser Vereinbarung könnte auch der Umgang mit der hängigen Einsprache geregelt werden. Bei erfolgreicher Umsetzung würden die Verbände auf einen Weiterzug verzichten und die Gemeinde könnte die Einsprache im Entscheid aufgrund der in der Vereinbarung getroffenen Regelung als gegenstandslos abschreiben. Leider zeigte sich die Gemeinde bisher nicht bereit, die Gespräche fortzuführen.

Weiterführende Informationen

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Pro Natura Luzern setzt sich dafür ein, dass der Schutz von Lebensräumen, Flora und Fauna bei der Revision der kantonalen Schutzverordnung Baldegger- und Hallwilersee gewahrt bleibt.

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