Angeln am Baldeggersee - Foto: Sportfischerverein Baldeggersee
19.10.2022

Baldeggersee: Naturperle und Anglerparadies – ein Widerspruch?

Der Baldeggersee, grösstes Schutzgebiet von Pro Natura, ist mit den weitgehend unverbauten Ufern nicht nur ein einmaliges Naturgebiet mit einer grossen Artenvielfalt, sondern auch ein Magnet für Angler. Damit die vorrangigen Schutzinteressen gewahrt bleiben, sind klare Regeln und Kontrolle notwendig. Pro Natura Luzern hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Kanton Angelbestimmungen erlassen. Als Verwalterin des Schutzgebiets ist die Naturschutzorganisation auch mit der Organisation und Kontrolle der Anglerei in diesem kantonalen Schutzgebiet betraut.

Beitrag aus der Mitgliederzeitschrift Lokal 2-2022

Der Baldeggersee, seine Ufer und weitere Flächen sind in der kantonalen Schutzverordnung als Naturschutz- oder Reservatszone ausgewiesen. Die Uferbereiche und die seenahen Feuchtwiesen bieten zahlreichen, teils stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Da das Ufer weitgehend unverbaut ist, versperren kaum irgendwo private Anwesen den Seezugang. Die Bevölkerung profitiert von zahlreichen Möglichkeiten, das Schutzgebiet zu erkunden und zu geniessen: Am östlichen Ufer ist ein Grossteil des Ufers durch einen Fussweg erschlossen. Der Pro Natura Naturerlebnispfad, der vom Ronfeld bis nach Baldegg führt, bietet NaturbeobachterInnen zahlreiche Möglichkeiten für Naturbeobachtungen. In Baldegg und Gelfingen laden offizielle Badestellen zu einem erfrischenden Bad ein. Und nicht zuletzt sind auf rund 4 km Uferlänge Angelzonen ausgeschieden.

Angler aus der Region profitieren

Anfangs Mai herrscht Hochbetrieb: die Saison beginnt mit dem Eröffnungsfischen des Sportfischervereins Baldeggersee. Auf diesen Termin werden jährlich rund 230 Jahrespatente bestellt, die bis zum Ablauf der Fangsaison Mitte November gültig sind. Der Erwerb von Jahrespatenten ist EinwohnerInnen der Seegemeinden Hitzkirch, Römerswil, Hochdorf und Hohenrain vorbehalten. Auch für Auswärtige ist das Angeln am Baldeggersee möglich. Hierzu können sie an verschiedenen Ausgabestellen rund um den See Tageskarten lösen. Jährlich werden rund 350 Tageskarten verkauft. Pro Natura Luzern verlangt zudem von allen Anglern einen «Sachkundenachweis Fischerei».

Statistik liefert wertvolle Infos

Jeweils Ende Jahr müssen alle Patentbesitzer ihre Angelstatistik einreichen. Die Statistik erfasst die Anzahl Angeltage sowie Anzahl, Art und Gewicht der gefangenen Fische. Diese Angaben werden von der Geschäftsstelle kontrolliert, erfasst und dem Kanton zur weiteren Auswertung übergeben. Die Daten von 26 kantonalen Fischereibehörden werden in einer eidgenössischen Fischereistatistik zusammengefasst und bilden eine wichtige Grundlage für die verschiedene Aspekte der Fischerei wie Arten, Besatzung, Angel- und Berufsfischerei.

Im Baldeggersee ist das Egli die am häufigsten gefangene Fischart mit jährlich rund 3’500 Tieren, gefolgt von Hecht mit durchschnittlich 250 Individuen. Es folgen Rotauge, Rotfeder und Alet. Zu den beliebtesten Angelmonaten gehören Mai und Juni, zunehmend auch die Herbstmonate. Gemäss Aussage der kantonalen Jagd- und Fischerei sind die Fischbestände des Baldeggersees über die letzten 20 Jahren tendenziell unverändert.

Angelaufsicht kontrolliert Bestimmungen

Rund um den See koordiniert Pro Natura Luzern überdies eine Angelaufsicht, welche aus Mitgliedern des Sportfischervereins besteht. Während der Angelsaison patrouillieren zwei Aufsichtspersonen an Wochenenden, überprüfen den Besitz eines gültigen Patents und die Einhaltung der Angelbestimmungen. Unterstützt werden sie vom Rangerdienst des Hallwilersees, der im Auftrag von Pro Natura Luzern das Schutzgebiet regelmässig kontrolliert und die Bevölkerung über die Schutzbestimmungen informiert.

Baldeggerseeufer ist weitgehend zugänglich

Die Schutzzonen am Baldeggersee sind in der Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer geregelt (SRL 711). Die Angelzonen wurden von Pro Natura ausgeschieden und sind in den Angelbestimmungen festgehalten. Obwohl als Naturschutzgebiet ausgewiesen, ist das Seeufer zu grossen Teilen zugänglich.

Uferlinie total: ca. 11.5 km

> Reservatszone (Zutritt verboten): ca. 3.9 km

> Naturschutzzone (Nutzung eingeschränkt, Angelzone, Fusswege) ca. 7.6 km, davon Angelzone ca. 4.4 km sowie Privatparzellen (kein Zugang) ca. 0.5 km