Leinenpflicht für Hund vom 1. April bis 31. Juli
Vom 1. April bis 31. Juli gilt in den Wäldern und am Waldrand wieder die Leinenpflicht für Hunde.

Im Kanton Luzern gilt im Wald sowie näher als 50 Menter zum Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere. Denn durch freilaufende Hunde sind besonders trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse, Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihr Gelege gefärdet.
In allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde übrigens ganzjährig.