Urteil des Bundesgerichts stärkt den Moorschutz
Das Foremoos auf der Krienseregg ist ein national geschütztes Hochmoor. Trotzdem steht dort seit den 1950er Jahren ein unbewilligtes Bienenhaus, welches zwischenzeitlich auch als Ferienhaus genutzt wurde. Moore sind in der Schweiz nur noch als Restflächen vorhanden, beherbergen jedoch eine spezialisierte Tier- und Pflanzenwelt und sind deshalb bundesrechtlich streng geschützt. Seit über 10 Jahren setzt sich Pro Natura Luzern u.a. im Krienser Hochwald dafür ein, dass bestehende Beeinträchtigungen von Moorbiotopen wie Gebäude oder Wege beseitigt und die geschädigten Flächen renaturiert werden. Auf Grund des Urteils ist zu erwarten, dass nun auch das Kantonsgericht die Sache im Sinne des Moorschutzes beurteilen wird.
Der stellvertretende Geschäftsführer von Pro Natura Luzern, Samuel Ehrenbold, der die Dossiers im Krienser Hochwald betreut, ist erfreut: «Es ist nun klar, dass bei unbewilligten Bauten ab sofort die aktuellen Moorschutzbestimmungen gelten, auch wenn eine Anlage bereits vor vielen Jahrzehnten erstellt wurde.» In bisherigen Urteilen hatte das Bundesgericht dies lediglich für den Gewässerschutz explizit gesagt. Rechtsvorschriften, die der Durchsetzung erheblicher öffentlicher Interessen dienen, wie zum Beispiel dem Moorschutz, müssen so auch im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens berücksichtigt werden.
Dieses Urteil führt laut Ehrenbold auch bei künftigen Fällen im Krienser Hochwald und darüber hinaus zu einer klareren Ausgangslage. Pro Natura rechnet nun damit, dass unbewilligte Bauten und Anlagen in geschützten Mooren vermehrt zurückgebaut und die wertvollen Lebensräume wieder hergestellt werden müssen.
Urteil 1C_519/2020, veröffentlicht am 25.11.2021
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Foremoos Krienseregg, Luftbild. Quelle: www.geo.lu.ch
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