Naturschutzgebiet
Schutzverordnung Baldeggersee - keine Schwächung des Schutzes wertvoller Lebensräume
Das Postulat des Luzerner Kantonsrats A. Nussbaum über die punktuelle Anpassung der Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer wurde gestern für erheblich erklärt. Die nun folgende Auslegeordnung soll klären, ob und welchen Anpassungsbedarf es gibt.
Pro Natura Luzern ist offen für eine Diskussion punktueller Anpassungen, wo diese den Betrieben eine Abkehr von der tierintensiven Landwirtschaft erleichtern. Hingegen kommt für uns eine Schwächung des Schutzes wertvoller Lebensräume nicht in Frage. Nicht zuletzt sehen wir den Prozess auch als Chance, um zusätzliche Anliegen des Naturschutzes in die Schutzverordnung aufzunehmen.