Naturbelassene und strukturreiche Ufer sind das Aushängeschild des Schutzgebiets Baldeggersee.  Foto: Patricia Burri
30.09.2023

Der Baldeggersee im Fokus der Politik

Die Verordnung zum Schutz des Baldegger- und Hallwilersees und ihrer Ufer ist wiederholt Thema in der Luzerner Politiklandschaft.

Beitrag von Patricia Burri, Geschäftsführerin Pro Natura Luzern, publiziert im Lokal 2-2023

Das Postulat A. Nussbaum (P 1007) fordert die punktuelle Anpassung der Schutzverordnung. In seiner Antwort unterstützt der Regierungsrat das generelle Anliegen einer Überprüfung und regt an, eine Auslegeordnung unter Einbezug der verschiedenen Ansprechpartner vorzunehmen.Aber um was geht es in der Schutzverordnung? Die kantonale Schutzverordnung bezweckt die beiden Seen und ihre Umgebung zu schützen und teilt die Umgebung in verschiedene Zonen ein. Dabei wird geregelt, was in den jeweiligen Zonen erlaubt ist. So gibt es zum Beispiel in der Wasserzone Sperrgebiete, wo sämtliche Erholungs- und Sportaktivitäten verboten sind. Die Naturschutzzone ist in zwei Zonen eingeteilt: In die Reservatszone, deren Betreten zum Schutz von Flora und Fauna verboten ist und in die eigentliche Naturschutzzone, in der die Ufervegetation und andere naturnahe Lebensräume Vorrang haben. Die Landschaftsschutzzone wiederum dient dazu, eine intakte Uferlandschaft zu erhalten, und in der Erholungszone sind Freizeitaktivitäten in sanftem Rahmen möglich.

Aus Sicht Pro Natura ist es eine gut funktionierende und etablierte Schutzverordnung, welche der Natur vor allem durch die Wasser-, Reservats- und Naturschutzzonen den notwendigen Lebensraum bietet. Der Schutz dieser Flächen muss daher zwingend aufrechterhalten werden. Dafür machen wir uns stark. Aus diesem Grund stehen wir Wanderwegen in diesen sensiblen Zonen kritisch gegenüber.

Handlungsbedarf sehen aber auch wir als Naturschutzorganisation. So sollte die Zonierung nicht verhindern, dass Landwirtschaftsbetriebe sich neu ausrichten können, wenn sie aus der intensiven Nutztierhaltung aussteigen wollen. Dies unter der Voraussetzung, dass die naturnahe Uferlandschaft und der See dadurch nicht beeinträchtigt werden. Allgemein anerkannt ist, dass der Nährstoffeintrag in den See verringert werden muss und dies ist ohne eine Reduktion des Tierbestandes nicht möglich.

Eine Auslegeordnung bietet auch Chancen. So werden sich die Naturschutzorganisationen unter anderem dafür einsetzen, dass fehlende Pufferzonen bei Moorflächen oder bisher nicht berücksichtige Gewässerräume in die Schutzverordnung aufgenommen werden.

Denn es ist unser aller Ziel, dass die Perle des Seetals ein einzigartiger Lebensraum bleibt!

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