Alperschliessung Lauenberg - Foto: Pro Natura Luzern
06.05.2022

Alperschliessung: Urteil stärkt den Moorschutz

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Pro Natura gegen den unbewilligten Ausbau von Alperschliessungen in Moorbiotopen im Gebiet Lauenberg in der Gemeinde Entlebuch gutgeheissen. Damit stehen die Chancen gut, dass die Wege zurückgebaut und die Moorbiotope wiederhergestellt werden.

Im Gebiet Glaubenberg an der Kantonsgrenze Luzern-Obwalden erstreckt sich die grösste Moorlandschaft der Schweiz. Die Region ist geprägt von Wäldern, Alpweiden, Flach- und Hochmooren. Im Gebiet Lauenberg wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Alpzufahrten ausgebaut und teilweise neu erstellt – dies ohne Bewilligung.

Im Rahmen des 2016 eröffneten nachträglichen Bewilligungsverfahrens wies Pro Natura mittels Einsprache darauf hin, dass die Wege gegen sämtliche Schutzvorschriften in diesem sensiblen Gebiet verstossen, zu dem auf Flachmoore von nationaler Bedeutung zählen. «Ein Weg, der durch einartenreiches Flachmoor führt, zerstört wertvolle Vegetation, verändert den Wasserhaushalt und beeinträchtigt das Landschaftsbild», erklärt Samuel Ehrenbold, stellvertretender Geschäftsführer von Pro Natura Luzern. Die Einsprache wurde in der Folge von Kanton und Gemeinde abgewiesen, worauf Pro Natura beim Kantonsgericht eine Beschwerde eingereicht hat. Darin forderte Pro Natura Sofortmassnahmen zum Schutz der Moorflächen sowie den Rückbau der illegal erstellten Wege.

Mit Urteil vom 20. April 2022 hat nun das Kantonsgericht die vorgängigen Entscheide von Gemeinde und Kanton aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanzen zurückgewiesen. Verlangt wird überdies auch eine umfassende Beurteilung des Vorhabens durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission. «Wir sind mit dem Urteil zufrieden, bedauern jedoch, dass die bereits gebauten Wege bis auf Weiteres bestehen bleiben und genutzt werden können», so Ehrenbold.

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